Part 3 –Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Wer seine Ausbildung oder sein Studium außerhalb Deutschlands abgeschlossen hat, muss seine berufliche Qualifikation offiziell überprüfen lassen. Dieses sogenannte Anerkennungsverfahren dient dazu, die Gleichwertigkeit mit einer deutschen Ausbildung oder einem deutschen Studienabschluss festzustellen.
Dabei wird geprüft:
- ob wesentliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf bestehen
- ob eine vollständige oder teilweise Anerkennung möglich ist
- ob ggf. Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind (z. B. Anpassungslehrgänge oder Prüfungen)
Die Anerkennung ist bei bestimmten reglementierten Berufen – etwa im Gesundheitswesen oder bei technischen Tätigkeiten – zwingend erforderlich, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.
Rechtsgrundlage für das Anerkennungsverfahren ist § 16d des Aufenthaltsgesetzes.