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Part 7 –Westbalkanregelung

Staatsangehörige aus sechs Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien) können unabhängig von ihrer formalen Qualifikation in Deutschland arbeiten – sofern ein konkreter Arbeitsplatz vorliegt.

Rechtsgrundlage: § 19c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz i. V. m. § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung Voraussetzungen:

  • Staatsangehörigkeit eines der genannten Länder
  • Arbeitsplatzangebot in Deutschland
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Arbeitsbedingungen müssen deutschen Standards entsprechen
  • Jährliches Zustimmungskontingent (50.000, Stand 2025)