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Part 6 –Chancenkarte zur Jobsuche (Punktesystem)

Die Chancenkarte bietet Menschen mit Potenzial die Möglichkeit, auch ohne Arbeitsvertrag nach Deutschland zu kommen, um dort eine Stelle zu suchen. Die Erteilung erfolgt auf Basis eines Punktesystems. Punkte werden u. a. vergeben für Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und Deutschlandbezug.

Rechtsgrundlage: § 20a Aufenthaltsgesetz Voraussetzungen:

  • Anerkannter Abschluss oder mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
  • Lebensunterhalt muss gesichert sein
  • Mindestpunktzahl (aktuell 6 Punkte von 14)
  • Aufenthaltsdauer: bis zu 12 Monate
  • Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Std./Woche) erlaubt