Ratgeber Intro Grafik

Part 3 – Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für besonders qualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss. Sie ermöglicht einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – besonders für Berufe mit hohem Bedarf.

Rechtsgrundlage: § 18b Abs. 2 Aufenthaltsgesetz Voraussetzungen:

  • Anerkannter Hochschulabschluss
  • Jahresbruttogehalt über gesetzlich definierter Schwelle (aktuell ca. 45.300 € – bei Engpassberufen niedriger)
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Jobangebot
  • Beruf muss dem Abschluss entsprechen