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Part 2 –Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit Hochschulabschluss

Internationale Bewerber mit einem anerkannten akademischen Abschluss können eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten. Der Beruf muss nicht zwingend mit dem Studienfach übereinstimmen, aber dem Qualifikationsniveau entsprechen.

Rechtsgrundlage: § 18b Abs. 1 Aufenthaltsgesetz Voraussetzungen:

  • Anerkannter ausländischer Hochschulabschluss
  • Konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Arbeitsbedingungen entsprechen deutschen Standards