Ratgeber Intro Grafik

Part 1–Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit Berufsausbildung

Wer eine anerkannte berufliche Ausbildung abgeschlossen hat (z. B. Elektronikerin, Mechatroniker, Pflegekraft), kann unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland arbeiten. Voraussetzung ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot in einem qualifizierten Beruf.

Rechtsgrundlage: § 18a AufenthaltsgesetzVoraussetzungen:

  • Anerkannter Berufsabschluss
  • Arbeitsvertrag in Deutschland
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (in der Regel erforderlich)
  • Lebensunterhalt muss gesichert sein