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Part 5 –Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche

Fachkräfte mit anerkannten Abschlüssen können ohne Arbeitsvertrag nach Deutschland einreisen, um vor Ort eine Stelle zu suchen.

Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz Voraussetzungen:

  • Anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss
  • Lebensunterhalt ist gesichert (inkl. Krankenversicherung)
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (mind. Niveau B1 empfohlen)
  • Aufenthalt bis zu 6 MonatenWichtig: Eine Beschäftigung während dieser Zeit ist nur eingeschränkt möglich.